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Corona Reflexionen

Dr. Arnold Riebenbauer: Es erscheint mir unmöglich, an jenem Thema, das unser aller Leben in den vergangenen Monaten massiv beeinflusst hat, vorbeizugehen – so, als wäre nichts geschehen. Ganz im Gegenteil, es ist mehr geschehen, als wir uns noch vor einem halben Jahr hätten träumen lassen. 

Dr. Arnold Riebenbauerzoom

Wie die von der Regierung gesetzten Maßnahmen das gesamte öffentliche Leben, die Wirtschaft aber auch dieZivilgesellschaft, darunter den Alpenverein, eingeschränkt, ja zum Teil sogar lahm gelegt haben, ist seit Ende des zweiten Weltkrieges beispiellos.
Ich schreibe diese Kolumne zumindest 6 Wochen bevor Sie sie lesen; dies aus redaktionellen Gründen. Es mag daher sein, dass Sie in den letzten Wochen ähnliches in Zeitungen, Magazinen oder sozialen Medien gelesen oder sogar im Fernsehen gehört und gesehen haben.
Um von Anfang an klar zu stellen: Ich möchte keineswegs die Krankheit Covid 19, die vom Virus Sars Cv2 verursacht wird, verharmlosen. Ich halte auch in Anbetracht einer ursprünglichen Ansteckungsquote von 1:2,7 (Durchschnittswert für Österreich, nunmehr aber unter 1) und des vor allem für vorerkrankten Menschen gefährlichen Verlaufes Vorsichtsmaßnahmen für geboten. Dennoch ist mir schon am Beginn dieser Krise an den Maßnahmen der Regierung einiges aufgefallen, das sich mit meinem Wissen um das Funktionieren eines Rechtsstaates schwer in Einklang bringen lässt.

Mediengleichschaltung
Auffallend war die Gleichschaltung der Medien, insbesondere des ORF mit der Regierungslinie. Die Aufgabe eines unabhängigen Rundfunks (und diese Eigenschaft nimmt er für sich in Anspruch) wäre, auch die bereits Anfangs erhobenen kritischen Ansichten weltweit führender Virologen, Immunologen und Lungenfachärzte, also ein objektives Bild der Meinungsdiversität zu bringen. Das ist nicht geschehen: Stattdessen trommelte man mit intensiven Bildern von den Todesfällen in Italien und dem dort geführten sicherlich schweren Kampf der Ärzte ein Szenario in unser Hirn, dem völlig andere Voraussetzungen zu Grunde lagen. So lassen sich die Luftverschmutzung in der Lombardei, die Überalterung der Bevölkerung, das marode, zu Tode gesparte Gesundheitssystem, das jeden Winter schon mit den Grippefällen überfordert ist, sowie die Anzahl der Intensivbetten (Quote ca. 1:4 zugunsten Österreichs) nicht mit den völlig anderen Umständen bei uns vergleichen.
Ganz abgesehen von den 80 bis 100 000 illegalen chinesischen Schwarzarbeitern in der Lombardei (dazu schweigt die EU trotz ihres „Wertekataloges“), von denen rund 10 000 als wahrscheinlich Infizierte vom chinesischen Neujahrsfest zurückgekehrt bereits im Jänner das Virus ungehindert verbreiten konnten. Also eine völlig andere Ausgangssituation. Und dennoch suggerierte man uns, dass die Situation auch in Österreich derartige Ausmaße annehmen könnte.
Ich halte es für unverantwortlich, die Bevölkerung über viele Tage in Furcht zu versetzen, offenbar mit dem Zweck, den Boden für einschneidende Maßnahmen aufzubereiten. 
Als sich die Situation in Italien besserte, brachte man überwiegend Schreckensbilder aus den Ballungszentren der USA, deren Gesundheits- und Sozialsystem sich nicht annähernd mit dem unseren vergleichen lässt. Und wie mir meine Freunde aus den USA berichten, stellt sich die Situation am Lande völlig anders dar als beispielsweise in New York oder Los Angeles. Generell ist die Anzahl der Todesfälle in Relation zur Bevölkerungszahl (rund 300 Millionen in den USA) und den jährlichen Sterbefällen an anderen Infektionskrankheiten zu setzen.
So hatte Österreich im vorigen Jahr 1400 Grippetote und im „Grippewinter“ 2017/18 je nach Zählweise zwischen 2800 und 4000. Deutschland hingegen mit seinen 80 Millionen Einwohnern zählte zur gleichen Zeit rund 25 000 Grippetote. Maßnahmen waren damals nicht angedacht. Angenehm von dieser Berichterstattung hoben sich manche Sendungen von „Servus TV“ ab, das einen öffentlichen Diskurs zuließ. Erst spät und zaghaft wagten führende Zeitungen Österreichs, auch kritischen Stimmen ein Forum zu geben.

Regierungsmaßnahmen teilweise gesetzes- und verfassungswidrig
Vielleicht erinnern sich einige von Ihnen an meine Kolumne in der Kleinen Zeitung vom 7.4. dieses Jahres, wo ich deutlich vor einer App warnte, die personenbezogen uns durch 24 Stunden begleitend dadurch aufgezwungen werden sollte, dass einem sonst der Eintritt in Geschäfte oder andere Zugänge verwehrt blieben (2. Covid Maßnahmengesetz, das in seiner schwammigen Formulierung diese Möglichkeit auch zulässt). Ein massiver Eingriff in blutig erkämpfte Grundrechte und ein klares Instrument des klassischen Überwachungsstaates; wir würden uns dabei auf eine Stufe mit China stellen, wo man das Wohlverhalten der Bürger mit derartigen Smartphone-Applications überwacht. Nach dem in der Verfassung stehenden Stufenbau der Rechtsordnung können Verordnungen nur auf Grund von Gesetzen und Gesetze nur auf Grund der Verfassung beschlossen werden (Art. 18 BVG). Dies gilt in einer Demokratie auch für Notzeiten.
So waren die von der Regierung an Hand des Epidemiegesetzes erlassenen Verordnungen der Betriebsschließung rechtswidrig, weil der dafür zu Grunde gelegte § 15 nur für das Verbot von Versammlungen gilt.
Das Parlament hatte innerhalb von Stunden über 42 Novellen und 92 Artikel in sogenannten Sammelgesetzen zu entscheiden, die ihm von der Regierung vorgelegt wurden – ein Unterfangen, das auch die versiertesten Juristen unter den Abgeordneten nicht zu bewältigen vermochten. Die parlamentarische Kontrolle war damit nicht gegeben.
Die zahllosen Erlässe des Innen- und des Gesundheitsministers, die bedeutende Eingriffe in das tägliche Leben darstellen, sind praktisch verfassungswidrig, da ein Erlass nur interne Ausführungsanweisungen an untergeordnete Verwaltungsbehörden darstellen darf, niemals aber die auf Gesetz beruhenden Verordnungen ersetzen kann. Auch das 1. Covid-Maßnahmengesetz sprach den Ministern das Recht zu, Betretungsverbote mittels Erlass auszusprechen, ohne objektive Parameter hinsichtlich der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit festzulegen, was immer dann notwendig ist, wenn es sich um einen Eingriff in ein Grundrecht und damit in die Verfassung handelt.
Allein das „Herumeiern“ um die Schutzmaskenpflicht, die über viele Wochen nach den Sprachgebrauch der Regierung von beratenden Virologen als nicht zielführend erachtet wurde, um anschließend als wesentliches Mittel der Ansteckungsvermeidung hochgejubelt zu werden, lässt die Frage offen, wie gut die Bundesregierung medizinisch beraten wird. Nur um jedes Missverständnis zu vermeiden: Ich halte Schutzmasken in Zeiten hoher Ansteckungsgefahr generell für sinnvoll, aber das sollte von Beginn auch kommuniziert werden, unabhängig davon, ob hinreichend Masken bereitgestellt werden können oder nicht.  

Zukunftsperspektiven
Die Liste dieser gesetzeswidrigen Erlässe ließe sich um einiges fortsetzen (wie beispielsweise mit jenem Erlass, der auf dem Lebensmittelsicherheitsgesetz beruht, mit dem Zugang der Kunden in die Geschäfte, den er jedoch regelt, aber nichts zu tun hat).
Nachdem wir aber mit dem Virus Sars Cov 2, sowie mit anderen die Gesundheit beeinträchtigenden Viren weiterhin werden leben müssen, bleibt nur zu hoffen, dass die Regierung ihre Maßnahmen auf ordentliche verfassungs- und gesetzeskonforme Fundamente stellt und dabei nicht nur eine medizinische, sondern eine Gesamtbetrachtung der Situation mit allen gesundheitlichen, aber auch wirtschaftlichen und sozialen Folgen anstellt. 
Was den Alpenverein betrifft, so war es in Anbetracht der eskalierenden Situation in Tirol und der am Anfang schwer abzuschätzenden Entwicklung sicher notwendig, Direktiven herauszugeben, die auch den Zugang zu den Bergen wegen der allfälligen Inanspruchnahme von medizinischem Personal und Spitalsleistungen im Falle eines Unfalls einschränken. Nachdem nun aber feststeht, dass hinreichend Spitalsbetten zur Verfügung stehen, nur eine geringe Auslastung von Intensivbetten gegeben ist (in Kärnten derzeit 10), sodass auch die Unterbringung französischer und italienischer Patienten erfolgen kann, ist eine weitere Abstandnahme von Schitouren oder sonstigen Bergtouren nicht mehr vertretbar.  Speziell, wenn man weiß, dass die Inanspruchnahme von Intensivbetten durch Opfer aus Bergunfällen weit unter ein Prozent liegt. (Pistenschiunfälle kommen ja nicht mehr in Betracht). Dies allerdings mit der Einschränkung der Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln und mit dem Appel an die Vernunft, je nach Können nur solche Touren zu unternehmen, die man auch leicht bewältigen kann. 

Ich darf Ihnen abschließend trotz der schwierigen Situation einen schönen Sommer wünschen. Bleiben Sie gesund!

Dr. Arnold Riebenbauer
1. Stellvertreter des Vorsitzenden LV Kärnten
1. Vorsitzender der Sektion des Spittaler OeAV

 
 
 

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