



Das Programm der SPOT Seminare ist teilweise in Kooperation zwischen Südtiroler- und Österreichischer Alpenvereinsjugend entstanden. Aktiven Mitglieder des AVS können daher individuelle Anträge an den AVS stellen. www.alpenverein.it
Das Amt für Jugendarbeit der Autonomen Provinz Bozen Südtirol fördert die Teilnahme von JugendarbeiterInnen aus Südtirol und zertifiziert, gemeinsam mit den Ländern Österreichs, die meisten Lehrgänge der SPOT Seminare mit dem "aufZAQ-Zertifikat". Wegen individueller Förderung können Sie direkt unter jugendarbeit@bz.it ansuchen.
Die Koordinationsstelle für berufliche Weiterbildung/ESF/EU fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die für die berufliche Laufbahn von Bedeutung sind, wie Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung, Umschulung usw. http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/weiterbildung/
Beiträge für Einzelpersonen
Staatsgesetz 53/2000
Wer kann ansuchen?
• Beschäftigte für die der Betrieb die 0,3% INPS Beitrag einzahlt,
die in den Fonds für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fließen
• Beschäftigte in der Lohnausgleichskasse
• Personen, die in den Mobilitätslisten oder Arbeitslosenlisten eingetragen sind
Die Fortbildungen können bei Weiterbildungsorganisationen im In- und Ausland besucht werden.
Abgabetermin für die Gesuche ist jeweils der 20. des Monats. Die Genehmigung des Beitrages für eine Fortbildung muss vor Kursbeginn erfolgen; für die Bearbeitung sind in der Regel zwei Wochen einzuplanen.
Beitragshöhe Einzelpersonen
max. € 1.291,14 innerhalb eines Jahres
Beiträge für betriebliche Weiterbildung
Betriebe und Organisationen haben hierbei die Möglichkeit zwischen zwei getrennten Beitragsverfahren zu wählen. Die wesentlichen Unterschiede lieben bei der Mindestteilnehmerzahl, der max. Beitragshöhe, der Art des Dienstverhältnisses der Beschäftigten (mit INPS - Versicherungsposition im Falles des Staatsgesetzes 236/93) sowie bei der Zielgruppe der Weiterbildung. Die Koordinationsstelle für berufliche Weiterbildung/ESF/EU unterstützt Sie bei der Wahl des geeigneteren Beitragsweges.
Staatsgesetz 236/93
Wer kann ansuchen?
Unternehmen, die 0,3% Beitrag an die INPS für ihre MitarbeiterInnen einzahlen, die in den Fonds für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fließt.
Abgabetermin für die Gesuche ist jeweils der 20. des Monats. Die Genehmigung des Beitrages für eine Fortbildung muss vor Kursbeginn erfolgen; für die Bearbeitung sind in der Regel drei Wochen einzuplanen.
Beitragshöhe
max. € 25.822,84 pro Betrieb innerhalb eines Jahres, dabei werden maximal 80% der Kurskosten bezahlt. Die Kosten für den Arbeitsausfall der MitarbeiterInnen werden mitberücksichtigt.
Landesgesetz Nr. 29 vom 10.08.1977
Wer kann ansuchen?
• öffentliche oder private Körperschaften sowie Weiterbildungsorganisationen
• Unternehmen, die Weiterbildungsinitiativen für Beschäftigte planen
• Berufskammern und -vereinigungen, deren Statut die berufliche Aus- und Weiterbildung als Zielsetzung vorsieht
Mindestteilnehmeranzahl: In der Regel 12 Personen
Einreichetermin: Das Ansuchen muss 20 Tage vor Kursbeginn eingereicht werden
Die Antragsformulare finden Sie unter dem Stichwort Formulare.
Ansprechpartner:
Christof Jaufenthaler
Tel. 0471/416913
E-mail: Christof.Jaufenthaler@provinz.bz.it