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Landesjugendtag

Der Landesjugendtag ist das oberste Organ der Jugendleitung in einem Bundesland. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Landesteams und der Teams der Zweigvereine (Sektionsteams) der im Bundesland bestehenden Zweigvereine und Ortsgruppen.
Antrags- und stimmberechtigt sind die Leiterin des Landesteams, ihre beiden Stellvertreterinnen und je Zweigverein und Ortsgruppe die Jugend-Teamleiterin und deren Stellvertreterinnen. Mindestens eine Vertreterin je Zweigverein oder Ortsgruppe muss einen gültigen Ausweis als Jugend-Teamleiterin, Jugendleiterin oder –anwärterin vorweisen können.
Der Landesjugendtag wird mindestens einmal jährlich von der Leiterin des Landesteams einberufen. Bei Bedarf oder auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten sind zusätzliche Tagungen anzusetzen.
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Leiterin des Landesteams als Vorsitzende.

 
 
 
 
 

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