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Richtlinien, Beihilfen und FinanzenBeihilfen und FinanzenDer Hauptverein ist sich bewusst, dass die hüttenbesitzenden und Arbeitsgebiete betreuenden Sektionen große finanzielle Lasten zur Erhaltung der alpinen Infrastruktur tragen. Es ist ihm daher auch in Wahrnehmung seiner Ausgleichsfunktion ein großes Anliegen, diese Sektionen bestmöglich beratend und finanziell zu unterstützen. Die zur Verfügung stehenden Mittel, die teils von der öffentlichen Hand, der Bundessportförderung bzw. aus dem Hauptvereinsbudget stammen, reichen- trotz des intensiven Bemühens des Hauptvereines um Erhöhung und Absicherung dieser Mittel- in der Regel nicht aus, um alle Beihilfenansuchen positiv behandeln zu können. Die im ePortal zum Download bereit gestellten Richtlinien für die Verteilung von Beihilfen und Darlehen stellen objektive und nachvollziehbare Kriterien dar, deren Einhaltung unabdingbar auch zur Abrechnung der öffentlichen Fördermittel geboten ist. Für Wegearbeiten (Instandhaltung, Beschilderung und Markierung) von Wegen, kann der Hauptverein Beihilfen gewähren. Höhe der Beihilfen:
der nachgewiesenen Gesamtkosten. Im ePortal finden Sie die aktuell gültigen Richtlinien zur Verteilung von Beihilfen und Darlehen, sowie die Hüttenschlüsselordnung: eportal.alpenverein.at -> Dateien -> ÖAV-Dateiablage -> Abteilung Hütten und Wege -> Beihilfen und Darlehen -> Richtlinien. Das Präsidium ersucht die Sektionen die Abrechnungsrichtlinien genauestens einzuhalten. Dieses Anliegen resultiert nicht aus einem überbordenden Bürokratismus im AV-Haus in Innsbruck. Vielmehr geht das auf die vereinsfremden Prüfstellen der Subventionsgeber der öffentlichen Stellen zurück. Arbeitsgebietsordnung (ArGO)
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Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail