Überblick / Inhaltsverzeichnis
Überblick
Termine im Jahresverlauf
Termine
PDF-Katalog
PDF
Funktionärs-Login
Login
Suche
Suche

Richtlinien, Beihilfen und Finanzen

Beihilfen und Finanzen

Der Hauptverein ist sich bewusst, dass die hüttenbesitzenden und Arbeitsgebiete betreuenden Sektionen große finanzielle Lasten zur Erhaltung der alpinen Infrastruktur tragen. Es ist ihm daher auch in Wahrnehmung seiner Ausgleichsfunktion ein großes Anliegen, diese Sektionen bestmöglich beratend und finanziell zu unterstützen. Die zur Verfügung stehenden Mittel, die teils von der öffentlichen Hand, der Bundessportförderung bzw. aus dem Hauptvereinsbudget stammen, reichen- trotz des intensiven Bemühens des Hauptvereines um Erhöhung und Absicherung dieser Mittel- in der Regel nicht aus, um alle Beihilfenansuchen positiv behandeln zu können. Die im ePortal zum Download bereit gestellten Richtlinien für die Verteilung von Beihilfen und Darlehen stellen objektive und nachvollziehbare Kriterien dar, deren Einhaltung unabdingbar auch zur Abrechnung der öffentlichen Fördermittel geboten ist.


Für Wegearbeiten (Instandhaltung, Beschilderung und Markierung) von Wegen, kann der Hauptverein Beihilfen gewähren. 


Höhe der Beihilfen:

  • für Wegearbeiten, bis zu 50% (nach Abzug der öffentlichen Förderung)

der nachgewiesenen Gesamtkosten.


Im ePortal finden Sie die aktuell gültigen Richtlinien zur Verteilung von Beihilfen und Darlehen, sowie die Hüttenschlüsselordnung:

eportal.alpenverein.at -> Dateien -> ÖAV-Dateiablage -> Abteilung Hütten und Wege -> Beihilfen und Darlehen -> Richtlinien.


Das Präsidium ersucht die Sektionen die Abrechnungsrichtlinien genauestens einzuhalten. Dieses Anliegen resultiert nicht aus einem überbordenden Bürokratismus im AV-Haus in Innsbruck. Vielmehr geht das auf die vereinsfremden Prüfstellen der Subventionsgeber der öffentlichen Stellen zurück.


Arbeitsgebietsordnung (ArGO) geschützte Inhalte

Geschützte Inhalte sind nur sichtbar, wenn Sie sich angemeldet haben!

Shared Trails

Der Alpenverein ist sich der großen Nachfrage nach Wegen (Singletrails3) für das Mountainbiken bewusst. Singletrails sind ein wesentlicher Bestandteil eines bedarfsorientierten und zeitgemäßen Angebots. Der Alpenverein ist gegen die generelle Freigabe von Alpenvereinswegen für das Mountainbiken. Es läge auch nicht in seiner Befugnis, eine solche Erweiterung der Widmung einseitig zu veranlassen, da sein Nutzungsrecht als Wegehalter auf das Begehen dieser Naturflächen beschränkt ist. Die Freigabe von Alpenvereinswegen für Mountainbikes, die Schaffung von sogenannten Shared Trails4, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine Freigabe erfordert nach Zustimmung des Hütten- und Wegeausschusses immer die Zustimmung des Grundeigentümers und der AV-Sektion als Wegehalter, eventuell auch von Behörden.

https://www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/bergsport/sicheramberg/mountainbike/OEAV_Positionspapier_Mountainbike_2022_final.pdf

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

Datenschutzeinstellungen

Nur wenn Sie es uns durch Klick auf das entspechende Feld unten erlauben, setzt diese Website Analyse-/Marketing Cookies ein (Details siehe Datenschutzmitteilung). Wir verwenden diese, um Analysen und Statistiken zu erstellen, sodass wir die Website laufend verbessern können.

Ebenso abhängig von Ihrer Zustimmung werden externe Komponenten geladen (Details siehe Datenschutzmitteilung), die u.U. ebenfalls Cookies setzen. Die externen Kompenenten ergänzen die von uns auf dieser Website dargestellten Informationen und bieten zusätzliche Funktionen an. 

Diese Cookies und Komponenten können vom jeweiligen Anbieter dazu genutzt werden, Daten über Ihren Website-Besuch zu sammeln.