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ÖffentlichkeitsarbeitSo schmecken die BergeEcht gut, echt aus der Region • Förderung der regionalen Wirtschaft Qualitätssicherung, Beteiligung und Unterstützung der Zweigvereine • Die alpinen Verbände berichten regelmäßig über die Initiative durch ihre Online- und Printkanäle (Webseiten, Social Media, Mitgliedermagazine). • Hüttenwirtsleute, die folgende Auszeichnungen der Alpenvereine „So schmecken die Berge“, „Mit Kindern auf Hütten“ und/oder dem „Umweltgütesiegel“ haben, werden bevorzugt in den Medien der alpinen Verbände vorgestellt und an externe Presseanfragen weitergeleitet. • Bei internen und externen Veranstaltungen und Messen wird die Initiative vorgestellt und beworben. • Der Zweigverein (HüttenwartInnen, NaturschutzreferentInnen, Öffentlichkeitsbeauftragte) motivieren und versuchen die Hüttenwirtsleute in ihrem Ermessen zu unterstützen. Als Grundlage für die Aufnahme dient eine Teilnahmevereinbarung, sowie ein Konzept. Das Konzept umfasst die Motivation, die Angabe der Lieferanten und Produzenten neun Kategorien, sowie Informationen zu der Speisekarte, Veranstaltungen und Aktionen und die Einbeziehung der Initiative zu Werbemaßnahmen. Das Konzept muss nach offizieller Teilnahmebestätigung alle 2 Jahre unaufgefordert vorgelegt werden, sowie bei Änderungen der Lieferanten. Die Teilnahmevereinbarung, sowie das Formular zum Konzept finden Sie im ePortal des Österreichischen Alpenvereins. (eportal.alpenverein.at zu finden unter: Dateien -> ÖAV Dateiablage/Abteilung Hütten und Wege/Kampagnen, Initiativen/So schmecken die Berge/Aufnahme) UmweltgütesiegelGrundlagen Grundvoraussetzung für die Verleihung des Umweltgütesiegels ist: Mit dem Umweltgütesiegel wird die Hütte ausgezeichnet, so dass sowohl die Zweigvereine als Eigentümerin für die Errichtung einer umweltgerechten Ver- und Entsorgungs-Infrastruktur zuständig - als auch die Hüttenwirtsleute - verantwortlich für die bestmögliche Nutzung und Wartung der Umweltanlagen - gefordert sind. Den Gästen soll durch das Umweltgütesiegel das besondere Engagement der Alpenvereine für den Umweltschutz bewusst gemacht werden. Verleihung Das Umweltgütesiegel wird zunächst für die Dauer von fünf Jahren verliehen. Bei besonderen Ereignissen (z.B. Pächterwechsel) ist eine erneute Überprüfung erforderlich. Die Überprüfung erfolgt nach Mindestanforderungen in Form von Basis-Kriterien (Muss), die von allen Betrieben erfüllt werden müssen, sowie nach Zusatzinitiativen (Soll), die nach Punkten bewertet werden. Eine Alpenvereinshütte muss mindestens 25 Punkte (33 %) aus den Zusatzinitiativen erreichen. Kriterienkatalog VertragshäuserRichtlinien für Alpenverein-Vertragshäuser 1. Alpenverein -Vertragshäuser sind privat geführte Beherbergungsbetriebe, die sich auf Grund eines Vertrages mit dem ÖAV, AVS oder dem DAV verpflichten, Mitgliedern des ÖAV, AVS und DAV gegen Vorweis eines gültigen Mitgliederausweises einen Nachlass auf den jeweiligen Nächtigungspreis (und zwar auch bei nur einer Nächtigung) von mindestens 10% zu gewähren. Der Vertrag, die Richtlinien sowie das Datenblatt finden Sie im ePortal des Österreichischen Alpenvereins (http://eportal.alpenverein.at zu finden unter: Dateien -> ÖAV-Dateiablage -> Abteilung Hütten und Wege -> Vertragshäuser) Online-Hütten-Reservierungssystem (OHRS)Das OHRS ist das Online-Hütten-Reservierungssystem der Alpenvereine aus Österreich, Deutschland, Südtirol und der Schweiz. Seit Beginn der gemeinsamen Zusammenarbeit setzt sich das System immer weiter im Bereich der Reservierung von Schlafplätzen auf Schutzhütten im Alpenraum durch. Mittlerweile sind auf mehr als 480 Hütten Schlafplätze online über das System reservierbar. |
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