Ernst Barowitsch
VAVÖ Wanderführer
der Sektion Gratkorn - Gratwein
VAVÖ Wanderführer Ausbildung,
Theorie im Schulungsraum
VAVÖ Wanderführer Ausbildung,
Praxis im Feld, beim Kartenlesen
Herr Ernst Barowitsch bestand vor kurzem mit Bravur
die Prüfung zum VAVÖ - Wanderführer.
Wir gratulieren auf das Herzlichste und wünschen ihm
noch viel Spaß und Erfolg bei seinen weiteren Touren.
Die Sektion
Anbei die Vorstellung des
VAVÖ Wanderführers
Prinzipiell sind Wanderführer berechtigt, auf Wegen ohne unmittelbare Absturzgefahr Wandergruppen sicher und interessant zu leiten. Dabei wird von einem normalen Verhalten der Teilnehmer ausgegangen. Winterwanderungen dürfen nur dort geführt werden, wo nach alpiner Lehrmeinung die Lawinengefahr ausgeschlossen ist.
Ehrenamtliche Führungen speziell im Rahmen von Vereinen können in allen Bundesländern bereits nach dem Grundseminar durchgeführt werden.
Führungen gegen Entgelt dürfen in den westlichen Bundesländern (V, T) nur von konzessionierten Bergwanderführern durchgeführt werden; die Anerkennung der VAVÖ Ausbildungen wird angestrebt, steht aber noch aus.
Das Bundesland Salzburg hat das Bergführergesetz dahin gehend abgeändert, dass das entgeltliche Führen als Wanderführer bzw. Wanderbegleiter nicht mehr an eine Bewilligung der Landesregierung gebunden ist.
Grund dafür war einerseits eine Verwaltungsvereinfachung, andererseits die EU Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit. Es konnte bei der Tätigkeit als Wanderführerin, als Wanderführer auch kein Gefährdungspotenzial, das eine gesetzliche Regelung notwendig macht, erkannt werden.
Trotzdem ist es notwendig, für die Tätigkeit als Wanderführerin, als Wanderführer entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen. Diese müssen im Fall des Falls nachgewiesen werden, am einfachsten durch eine Ausbildung mit Abschlussprüfung, wie sie der VAVÖ mit Grund-, Intensiv- und Wintermodul stufenweise und adäquat zur vorgesehenen Tätigkeit anbietet.
Der Kärntner Landtag hat vor Kurzem ein Gesetz beschlossen, mit dem die entgeltliche Tätigkeit als Bergwanderführer geregelt ist. Wesentliche Bestimmung ist, dass nach Absolvierung einer entsprechenden Sommer und Winterausbildung (VAVÖ Grund-, Intensiv- und Wintermodul) eine kostenpflichtige Zulassungsprüfung vor einer vom Land bestellten Prüfungskommission abgelegt werden muss.
Diese Regelung bedeutet unseres Erachtens eine unnötige Aufblähung der Verwaltung und für einen Großteil der Aspiranten unnötige Kosten durch die verpflichtende Winterausbildung.
Die entsprechenden weiterführenden Bestimmungen sind allerdings weder verhandelt, noch in Kraft getreten.
Wichtig für alle bestehenden Wanderführerinnen und Wanderführer ist, dass im Zuge einer 6-monatigen Übergangsfrist bisherige Ausbildungen anerkannt werden können. Nähere Informationen sind, sobald verfügbar, auf www.vavoe.at zu finden.
In allen anderen Bundesländern ist die Ausübung der Wanderführertätigkeit (noch) nicht geregelt.