Seit 2012 ist die Funktion Tourenführer an eine Bergsport-Qualifikation gebunden und kann nur mehr an Mitarbeiter*innen vergeben werden, die eine Ausbildung zum Übungsleiter oder Instruktor oder eine äquivalente Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Folgende Ausbildungen werden als Qualifikation für die Funktion Tourenführer*in anerkannt:
Ausbildung „Übungsleiter“ (ÜL)
Ausbildung „staatlich geprüfter Instruktor“ (I)
Adäquate Ausbildungen
Als äquivalente bzw. höhere Qualifikationen werden anerkannt:
Fortbildung
Die Funktion Tourenführer ist seit 2012 mit einer Fortbildungspflicht verknüpft: Tourenführer*innen sind eingeladen, alle vier Jahre eine Bildungsveranstaltung aus dem Programmsegment und "risk´n´fun Sessions" der Alpenverein Akademie zu besuchen.
Webinare werden für die Tourenführer*innen Fortbildungspflicht nicht anerkannt.
Instruktoren-Ausbildungen - Termine und Ausschreibungen unter www.bspa.at